Telefonische Krankschreibung

Bei leichten Erkrankungen ist eine Krankschreibung auch telefonisch zu erhalten.

Voraussetzung hierfür ist:

  • dass Sie bereits Patient/in unserer Praxis sind
  • dass es sich um eine leichte, unkomplizierte Erkrankung handelt, die keine körperliche Untersuchung erfordert (z. B. leichter Infekt der Atemwege, kurzfristige Durchfallerkrankung).

Beachten Sie bitte ebenso:

  • dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für bis zu maximal 5 Kalendertage telefonisch ausgestellt werden.
  • dies nur 1x pro Quartal möglich ist
  • dass eine rückwirkende Krankschreibung telefonisch leider nicht möglich ist.
  • dass die Krankenversicherungskarte bereits im Quartal eingelesen wurde oder spätestens binnen 3 Tagen nachgereicht werden muss

Verwenden Sie hierfür bitte folgendes Patientenkontaktformular und bleiben Sie telefonisch erreichbar.

Wir melden uns telefonisch zeitnah bei Ihnen zurück.


(Mit dem Absenden stimmen Sie dem digitalem Verarbeiten / Speichern Ihrer eingegebenen Kontaktdaten zur Erfüllung des oben genannten Zwecks zu)